Kostenübernahme
Der Rechtsanspruch auf eine heilpädagogische Förderung wird durch das SGB IX (Rehabilation und Teilhabe behinderter Menschen), das SGB VIII (Kinder – und Jugendhilfegesetz) sowie das SGB XII bestimmt. Die heilpädagogische Förderung wird nach Antragstellung und Begutachtung durch den jeweiligen Kostenträger bewilligt und vergütet. Die heilpädagogische Förderung ist eine gesetzliche Leistung des Staates und somit kostenfrei für die Eltern.